+49 (0) 6322-989492 | Mo. - Fr. 9h - 14h

Elektrogeräte – Entsorgung und Rückgabe

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen.

Die getrennte Sammlung ermöglicht die Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe und trägt zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit bei.

Kostenlose Rückgabe von Elektroaltgeräten

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, beispielsweise Wertstoffhöfen, abgegeben werden.

Darüber hinaus bieten gesetzlich zur Rücknahme verpflichtete Händler kostenlose Rückgabemöglichkeiten an. Informationen zu den Sammelstellen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Batterien, Akkus und Lampen vor der Entsorgung entfernen

Altbatterien und Altakkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, müssen vor der Abgabe des Elektroaltgeräts entnommen und getrennt entsorgt werden. Gleiches gilt für Lampen, die sich zerstörungsfrei aus dem Gerät entfernen lassen.

Bitte achten Sie insbesondere bei lithiumhaltigen Akkus auf einen sicheren Umgang. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus dürfen nicht ungeschützt transportiert oder in gewöhnliche Sammelbehälter gegeben werden.

Persönliche Daten löschen

Sofern ein Elektroaltgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich, diese vor der Entsorgung zu löschen.

Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektrogeräten bedeutet, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Sammlung zuzuführen sind.

Durch die fachgerechte Entsorgung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Zuletzt angesehen